Allgemeine Reservierungsbedingungen – Oktoberfest 2024

  1. Zahlungsmodalitäten

Zur Bestätigung Ihrer Reservierungsanfrage erhalten Sie von uns ein Angebot. Dieses besteht aus einer Zahlungsaufforderung in Höhe des Gesamtbetrages der Verzehrgutscheine, sowie anfallender Bearbeitungsgebühren über 1,50 € pro Person für eine Reservierung. Die Rechnung wird nach Zahlungseingang versendet. Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen fallen zu Lasten des Kunden! Geht die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, oder nur teilweise ein, verfällt die Reservierung.

Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor dem Verlassen des Zeltes zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Verzehrgutscheine und/ oder Bargeld bei der zuständigen Servicekraft zu begleichen. Eine Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte ist im Festzelt leider nicht möglich. Etwaige Einwände gegen die Rechnungshöhe oder einzelne -positionen sind unmittelbar vor Bezahlung zu erheben.

Durch vollständige oder teilweise Überweisung der Zahlungsaufforderung wird den Allgemeinen Reservierungsbedingungen der Feisingers Kas und Weinstubn – M&R Feisinger GbR – zugestimmt. Unter Vorbehalt der Zusage und Gestattung der Feisingers Kas und Weinstubn – M&R Feisinger GbR – auf dem Münchner Oktoberfest 2024 durch die Landeshauptstadt München kommt bei fristgemäßen und vollständigem Zahlungseingang ein verbindlicher Reservierungsvertrag zustande.

  1. Verzehrgutscheine und Reservierungsablauf

Pro Reservierung muss für jede Person ein Verzehrgutschein abgenommen werden. Die Gutscheine können ab dem 21.9.2023 bei uns im Zelt durch Vorlage Ihrer Abholnummer kostenlos abgeholt werden. Sollten Sie einen Versand der Gutscheine wünschen werden diese ab Anfang September an die von Ihnen angegebene Adresse versendet die anfallenden Portokosten stellen wir Ihnen dann in Rechnung. Der Verzehrgutschein ist in dem gebuchten Zeitblock des jeweiligen Reservierungstages gültig.

Bitte nehmen Sie Ihre reservierten Plätze pünktlich und vollständig ein, sonst werden diese 40 Minuten nach Reservierungsbeginn an andere Gäste vergeben. Es besteht dann trotz Gutscheinkauf kein Anspruch mehr auf die Plätze. Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen, behalten wir uns vor, die freien Plätze für andere Gäste freizugeben und/ oder Ihnen andere Plätze zuzuweisen. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei vollständigem Verlassen des Tisches oder des Zeltes der Anspruch auf die reservierten Plätze verfällt.

Nach Beendigung Ihrer gebuchten Reservierungszeit am Nachmittag muss der Tisch für die nachkommenden Gäste frei gemacht werden. Stehplätze sind aus brandschutztechnischen Gründen nicht möglich.

Alkoholisierten Gästen kann der Zutritt – trotz gültiger Reservierung – verweigert werden. Bei Verlassen des Zeltes während der Reservierungszeit ist dem Festzeltbetreiber ein Wiedereinlass vorbehalten. Dem Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.

Eventuell nicht aufgebrauchte Gutscheine können während des Oktoberfestes 2024 in unserem Biergarten oder im Straßenverkauf eingelöst werden. Hier besteht kein Sitzplatzanspruch. Eine Rückauszahlung nicht verbrauchter Verzehrgutscheine ist erst nach dem Oktoberfest möglich. Gutscheine und/ oder Restbeträge von Gutscheinen können nicht als Trinkgeld verwendet werden.

Der Weiterverkauf und Handel von Tischreservierungen und Gutscheinen ist untersagt. Dazu gehört auch der Verkauf von Gutscheinen im Zelt, über das Internet usw. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor Ihre Reservierung zu stornieren. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Weitergabe einer Reservierung über das offizielle Portal der kleinen Wiesnwirte, dort können Reservierungen getauscht, bzw. weiter gegeben werden.   

Sollte unser Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung gekauften Wertgutscheine rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber den Festwirten der Kas und Weinstuben, Max und Rosemarie Feisinger sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Festwirte sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten, die nicht überwunden werden können.eservierung muss für jede Person ein Verzehrgutschein abgenommen werden. Die Gutscheine werden ab Anfang September an die von Ihnen angegebene Adresse versendet. Der Verzehrgutschein ist in dem gebuchten Zeitblock des jeweiligen Reservierungstages gültig.

Nach Beendigung Ihrer gebuchten Reservierungszeit am Nachmittag muss der Tisch für die nachkommenden Gäste frei gemacht werden. Stehplätze sind aus brandschutztechnischen Gründen nicht möglich.

  1. Stornierung

Stornierungen von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und mit allen Original-Gutscheinen an uns zurück geschickt werden. Die Bearbeitungskosten der Reservierung können nicht Rückerstattet werden.

  1. Speicherung des Vertragstextes/Vertragssprache

Wir speichern den Vertragstext Ihrer Reservierung. Das Reservierungsangebot mit allen Reservierungsdaten und unseren Allgemeinen Reservierungsbedingungen wird an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse oder Anschrift versendet. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Jugendschutz

Der Besuch in Feisingers Kas und Weinstub´n ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 18 Uhr nicht mehr in unserem Festzelten aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke (Schnaps, Cocktails usw.) dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erhaltungsklausel

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der der unwirksamen möglichst nahe kommt